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WANN DARF ICH WAS ARBEITEN?

SCHUTZBESTIMMUNGEN

Selbstverständlich darfst du deiner Grossmutter, der Nachbarin oder sonst jemandem etwas helfen und dafür ein Taschengeld annehmen - egal wie alt du bist. Wenn du hingegen in einem Betrieb mitarbeiten willst, gelten folgende Bestimmungen:

a) Nach deinem 13. Geburtstag

Du darfst gewisse leichte Arbeiten übernehmen. Aber es gelten zeitliche Begrenzungen: Während der Schulzeit darfst du neun Stunden pro Woche (maximal drei Stunden pro Tag) arbeiten, während den Ferien 40 Stunden pro Woche (maximal acht Stunden pro Tag).

b) Nach deinem 14. Geburtstag

Du darfst laut Gesetz bis zu 40 Stunden pro Woche arbeiten, allerdings nur während der Hälfte deiner Ferien und maximal für drei Wochen. Das Arbeitsverhältnis sollte durch einen Arbeitsvertrag geregelt sein. Gewisse Arbeiten bleiben allerdings bis 18 verboten, zum Beispiel Service in Bars und Discotheken. Andere bis 19 Jahre, zum Beispiel Arbeit während der Nacht und an Sonntagen, sowie sehr gefährliche Arbeiten.

c)  Nach deinem 16. Geburtstag

Jetzt darfst du auch Arbeiten in einem Restaurant annehmen, was vorher verboten ist. Denke daran: Alle Verträge, die du vor deinem 18. Geburtstag abschliesst, sind nur mit der Unterschrift deiner Eltern gültig.

Hüte dich vor Arbeiten ohne klar festgelegten Lohn und ohne geregelte Arbeitszeiten - wie zum Beispiel Hausieren, Verkauf auf Provision, Telefonmarketing ohne Grundlohn oder Gelegenheitsarbeiten. Es kann sein, dass du viel Zeit aufwendest und dafür nicht oder sehr schlecht bezahlt wirst.

 

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Hier kannst du Julex by tschau.ch, das Handbuch für Jugendliche in Basel-Landschaft und Basel-Stadt, downloaden.

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